Ausstellungen

Ausstellungshonorare und Mieten in Praxen, Kanzleien, Museen oder anderen Einrichtungen und Institutionen,  sind für Künstler keine Almosen. Auch keine Sozialabgabe an den Künstler oder die Künstlerin. Und auch keine Maßnahme der Künstlerförderung.
Keine Steuer. Und keine Einkommensförderung.

Das Ausstellungshonorar oder die Miete ist die Bezahlung für eine Leistung, die der Künstler und die Künstlerin bereits erbracht hat. Nämlich das fertig gestellte Exponat. Dies kommt nun alles Ihren Kunden oder Gästen und Mitarbeitern zugute.

Ausstellungshonorare und Mieten sind zudem steuerlich voll absetzbar.